Aufgetrieben werden:
Tiroler Steinschaf:
– 35 Widder und 39 Schafe
Ziegen:
– GGZ 8 Böcke und 114 Ziegen
– Saanenziege 2 Böcke und 11 Ziegen
– Toggenburger 3 Ziegen
– Bündner Str. Ziege 4 Ziegen
Braunes Bergschaf:
– Braunes Bergschaf 25 Widder und 29 Schafe
– Schwarzes Bergschaf 4 Widder und 4 Schafe
– Geschecktes Bergschaf 1 Widder
Suffolk- und Jurawidder
– Suffolk 4 Widder
– Jura 3 Widder
Tiroler Bergschaf:
– 86 Widder und 70 Schafe
Alle aufgetriebenen Tiere stammen aus amtlich CAE bzw. Maedi-Visna-freien Betrieben!
Zeiteinteilung:
Steinschafe:
07:30 Uhr Auftriebsende und Beginn der Klassifizierung
10:30 Uhr Beginn der Versteigerung
Ziegen:
07:30 Uhr Auftriebsende und Beginn der Klassifizierung
11:30 Uhr Beginn der Versteigerung
Braunes Bergschaf:
10:00 Uhr Auftriebsende und Beginn der Klassifizierung
13:00 Uhr Beginn der Versteigerung
Suffolk- und Jurawidder:
12:00 Uhr Auftriebsende und Beginn der Klassifizierung
14:00 Uhr Beginn der Versteigerung
Tiroler Bergschaf:
12:00 Uhr Auftriebsende und Beginn der Klassifizierung
14:15 Uhr Beginn der Versteigerung
Auftrieb Schafe
Der Auftrieb der Tiere erfolgt über die Viehwaage. Hier müssen alle Widder (Kat. Nr. 1-89a (TB), 161-195 (STS), 237-262 (BB), 291-294 (SB) und 244 (GB)) sowie Tiroler Bergschaf- und Steinschafkilbern (TB: Kat. Nr. 134-160 mit mind. 65 kg; STS: Kat. Nr. 230-236 mit mind. 60 kg) gewogen werden. Zudem wird bei allen gewogenen Widdern auch direkt bei der Waage die Widerristhöhe und die Brusttiefe gemessen. Nach dem Wiegen müssen die Tiere bei der jeweiligen Kommission vorgeführt werden.
Um dies etwas zu strukturieren, wird der Bereich der weiblichen Kommission abgegrenzt. Diese befindet sich vor dem Stall 1. Im Anschluss an die Kommission können die Tiere dann direkt in den Stall 1 gebracht werden. Dort sind die Reihen mit der jeweiligen Kategorie und Katalognummer gekennzeichnet, wobei die Tiere in fortlaufender Reihenfolge angehängt werden müssen.
Tiere, die einer Kommission vorgestellt wurden, werden wie folgt gekennzeichnet:
- Schafe mit Lamm roter Strich rechte Keule
- Schafe sichtbar trächtig grüner Strich rechte Keule
- Kilbern blauer Strich rechte Keule
- Widder gekört blauer Querstrich am Ohr
- Abgekört Strich am Kopf
Da die Wand vor dem Stall 2 im letzten Jahr neu gemalt wurde und noch keine passende Abgrenzung zur Wand eingebaut wurde, dürfen hier keine Tiere angehängt werden. Deshalb dürfen die Tiere nur im Stall 1 angebunden werden.
Auftrieb Ziegen:
Der Auftrieb der Tiere erfolgt über die Viehwaage. Hier müssen alle Böcke (Kat. Nr. 1-10) gewogen werden. Das Mindestgewicht für Milchziegenböcke beträgt 35 kg und für Gebirgsziegenböcke 27 kg. Nach dem Wiegen der männlichen bzw. Auftrieb der weiblichen Tiere erfolgt das Pseudo-TBC-Abtasten durch eine Kommission. Nach der Pseudoknotenkontrolle müssen die Tiere bei der jeweiligen Kommission vorgeführt werden. Die Bockkommission befindet sich im westlichen Teil des Versteigerungsgeländes (Freigelände oberhalb der Versteigerungshalle).
Die Kommission für die weiblichen Tiere befindet sich auf dem Vorplatz von Stall 1 und Stall 2. Nach dem Vorführen bei der Kommission müssen die Tiere im Stall 2 angehängt werden. Heuer wird die Anhängung der Tiere erstmals pro Betrieb durchgeführt, d.h. dass eine Kopftafel mit Name und Katalognummer(n) jedes einzelnen Auftreibers angebracht ist und die Tiere dort angebunden werden müssen.
Da die Wand vor dem Stall 2 im letzten Jahr neu gemalt und noch keine passende Abgrenzung zur Wand eingebaut wurde, dürfen hier keine Tiere angehängt werden. Die Tiere dürfen deshalb nur im Stall 2 angebunden werden.
Covid-Bestimmungen:
Auch bei den Versteigerungen kam es zu Lockerungen der Bestimmungen. Wie bereits bei der Versteigerung in Imst gelten derzeit keine Zugangsbeschränkungen für die Versteigerungshalle und Stallungen. In geschlossenen Räumen (Halle, Stall, Büro) gilt jedoch eine FFP-2-Schutzmaskenpflicht. Damit in Zukunft weiterhin Veranstaltungen möglich sind, wird an die Vernunft der Personen appelliert, diese auch einzuhalten!
Trotz der gelockerten Maßnahmen sollten folgende Empfehlungen eingehalten werden:
- Soziale Kontakte untereinander sind auf das unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren
- Personen, die sich krank fühlen, müssen der Veranstaltung fernbleiben
- Händewaschen
- Händeschütteln gänzlich unterlassen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Abstand halten, mindestens 1 Meter, besser 2 Meter
- Husten/Niesen in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge!